AG Familienanwaelte Zusammenleben

Zusammenleben, wie es Ihnen mit Recht am besten gefällt!

Heute steht es jedem frei, in der von ihm bevorzugten Partnerschaft zu leben: Als Mann und Frau oder als gleichgeschlechtliches Paar können Sie ganz klassisch eine Ehe eingehen. Trauen Sie sich aber aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer Eheschließung, wählen Sie als Alternative einfach die „Ehe ohne Trauschein“ – die nichteheliche Lebensgemeinschaft.